Neues spanisches Hitzefrei-Gesetz könnte Urlaub auf Fuerteventura lahmlegen

Leerer-Tisch-und-Stühle

Fuerteventura und die Kanarischen Inseln im Allgemeinen sind für ein ganzjährig mildes und angenehmes Klima bekannt. Extreme Wetterphänomene wie Sturm und Hitze waren in der Vergangenheit noch relativ selten. Doch die Häufigkeit und Intensität von Hitzewellen und Dürreperioden hat auch auf Fuerteventura und den übrigen Kanaren in den letzten Jahrzehnten zweifelsfrei zugenommen.

Während wir uns auf den Kanaren noch über ein meist angenehmes Klima freuen dürfen, zeichnet sich im Rest Spaniens in 2023 ein Jahr mit katastrophaler Dürre und extremem Hitze ab.

Am 13. Mai 2023 ist in Spanien eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes in Kraft getreten, das die Arbeitgeber verpflichtet, im Fall von Extremwetterereignissen besondere Schutzmaßnahmen für ihre Arbeitnehmer zu treffen, wenn diese unter freiem Himmel oder in Bereichen arbeiten, die nicht geschlossen werden können. Der Gesetzestext erwähnt dabei ausdrücklich auch extreme Hitze.

Die anzuwendenden Schutzmaßnahmen müssen aus einer zu erstellenden Arbeitsplatz-Risikoanalyse abgeleitet werden, die wiederum die Eigenschaften der zu verrichtenden Tätigkeit und der persönlichen Eigenschaften und den „bekannten biologischen Zustand“ des Arbeitnehmers berücksichtigen muss.

Zu den Schutzmaßnahmen, die unter bestimmten Bedingungen getroffen werden müssen, zählen unter anderem die Verschiebung der Arbeitszeiten und das Verbot bestimmter Tätigkeiten während der Stunden des Tages, an denen die Extremwetterbedingungen bestehen, sofern der Schutz der Arbeitnehmer nicht anders gewährleistet werden kann.

Eine solche Extremwettersituation liegt gemäß des neuen Gesetzes vor, wenn der staatliche Wetterdienst (AEMET) oder ein äquivalenter Wetterdienst einer Autonomen Region eine Wetterwarnung der Stufe „orange“ oder „rot“ herausgegeben hat.

In diesen Fällen muss der Arbeitgeber also „Hitzefrei“ geben, wenn die Arbeit nicht in [klimatisierten] Innenräumen geleistet werden kann oder keine sonstigen Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Was bedeutet das für Fuerteventura-Urlauber?

Das neue spanische Hitzefrei-Gesetz kann nach Auffassung des spanischen Tourismus-Nachrichten-Portal Tourinews.es erheblichen Einfluss auf die spanische Tourismusindustrie haben, da in dieser Branche die meisten Aktivitäten im Freien stattfinden.

So dürften Kellner auf Terrassen von Restaurants oder Hotels genauso wenig arbeiten, wie Liegenvermieter, Rettungsschwimmer, Animateure, Gärtner, das Personal von Freizeitparks, Besatzungen von Ausflugsbooten, Tourguides von Ausflügen jeglicher Art und viele mehr.

Bei großer Hitze, die von Klimaforschern in diesem Sommer in vielen Regionen auf dem spanischen Festland erwartet wird, könnten große Teile der Tourismusmaschinerie stark eingeschränkt werden oder gar zum Erliegen kommen.

Eine „rote“ Wetterwarnung gilt auf den Kanaren bei Temperaturen ab 40 Grad. Die Wetterwarnung „orange“ gilt ab 37 Grad und „gelb ab 34 Grad.

In der Vergangenheit waren Warnungen der Stufe „orange“ und „rot“ auf Fuerteventura und den übrigen Kanaren sehr selten. Doch im Sommer 2021 verzeichneten die Kanaren eine Rekord-Hitzewelle, bei der auf mehreren Inseln zum ersten Mal seit Einführung des Meteoalerta-Systems in 2008 die Warnstufe „rot“ ausgerufen wurde.

Der Tourismus auf Fuerteventura sollte also, wenn überhaupt, nur wenige Tage von der neuen spanischen Hitzefrei-Regelung betroffen sein.

Inwieweit das Klimaphänomen „El Niño“, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit im Spätsommer 2023 manche Klimaforscher bereits mit 80% beziffern, noch Überraschungen für die Kanaren mit sich bringt, bleibt abzuwarten.

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