03.08.2023: Konsularsprechtag im Norden von Fuerteventura

Konsularsprechtag_web

Dr. med Roland Mager ist deutscher Honorarkonsul mit Sitz auf Lanzarote. Da Dr. Roland Mager als Honorarkonsul auch für Fuerteventura zuständig ist, wurde für Donnerstag, den 03.08.2023 ein Konsularsprechtag auf Fuerteventura angesetzt. Diese Mal findet der Sprechtag im Norden von Fuerteventura, genauer gesagt in Corralejo statt.

Bei diesem Konsulatssprechtag können z.B. Termine für den Antrag von vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen (maximale Gültigkeit jeweils 1 Jahr), Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften, Namenserklärungen und für die Ausstellung von Reise-Ersatzausweisen zur Rückkehr nach Deutschland vergeben werden.

Die Beantragung von e-Pässen (mit Fingerabdrucknahme) und Personalausweisen ist bei diesem Termin leider nicht möglich.

Nur nach Terminvergabe!

Die Sprechzeit ist von 10.00 – 14.00 Uhr, allerdings nur mit Termin!

Die Terminvergabe ist unter der Telefonnummer (0034) 928 519 231 (montags und donnerstags von 10.00- 13.00 Uhr) oder per E-Mail unter [email protected] möglich.

Der Sprechtag findet in der Tenencia de Alcaldía (Gemeindebüro), im zweiten Stock in der Calle María Santana Figueroa s/n in Corralejo statt.

Was ist ein Honorarkonsul?

Ein Honorarkonsul ist eine ehrenamtlich tätige Person, die zusätzlich zu Ihrer normalen Arbeit in diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig ist. Im Fall der Kanaren ist das deutsche Konsulat auf Gran Canaria, also macht ein Honorarkonsul und damit Ansprechpartner für deutsche Staatsbürger auf den Inseln Lanzarote und Fuerteventura durchaus Sinn.

Wie auch im Fall von Dr. Roland Mager sind Honorarkonsuln durch ihre langjährige Berufserfahrung im entsprechenden Gastland mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und haben gute Kontakte, mit deren Hilfe sie Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten können.

Nach Informationen des auswärtigen Amts gab es im Jahr 2019 weltweit rund 350 Honorarkonsuln. Honorarkonsuln müssen nicht zwangsläufig deutsche Staatsbürger sein. Außerdem sind sie nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt und ebenfalls nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.

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