Kanarische Regierung bereitet sich mit neuem Zivilschutzplan auf mögliche Blackouts vor

Blackout-Kerze-Notfallplan

Seit dem 02. Oktober 2023 befinden die Kanarischen Inseln offiziell im Energie-Notstand. Das das Risiko eines Stromausfalls, der eine ganze Insel betrifft, angesichts des desolaten Zustands der Stromversorgungssysteme nicht nur theoretischer Natur ist, hat der jüngste Blackout auf La Gomera eindrucksvoll gezeigt.

Der Regierungsrat für Territorialpolitik der kanarischen Regierung, Manuel Miranda, hat anlässlich eines Besuchs der Koordinationszentrale für Notfälle und Sicherheit (CECOES-112) auf Gran Canaria die Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Bewältigung von Notfällen im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Grundversorgung der Bevölkerung angekündigt.

Miranda, gab am 04. Oktober 2023 bekannt, dass sein Regierungsressort bereits an der Ausarbeitung eines Zivilschutzprotokolls arbeitet, um auf einen möglichen Ausfall der Stromversorgung auf den Inseln vorbereitet zu sein, nachdem am vergangenen Montag vom Regierungsrat der „Energie-Notstand“ für die Kanarischen Inseln erklärt wurde.

„Angesichts dessen, was im Sommer 2023 auf La Gomera passiert ist, und angesichts der prekären Lage der Stromerzeugungssysteme auf den Inseln müssen wir alle möglichen Szenarien sorgfältig bewerten und darauf vorbereitet sein, effizient zu reagieren, falls es zu einem erneuten Blackout kommt“, erklärte Manuel Miranda nach seinem Besuch im Zentrum für Notfall- und Sicherheitskoordination (CECOES) – 112 in Las Palmas de Gran Canaria.

Die Erstellung von Normen des Territorialen Zivilschutzplans der Kanarischen Inseln (PLATECA) wird die Bewältigung von Notfällen im Zusammenhang mit Strörungen der Grundversorgung der Bevölkerung wie Strom, Wasser oder Telekommunikation berücksichtigen. Das Ziel ist es, die unverzichtbare Versorgung zu gewährleisten, um im Notfall ausreichenden Wohlstand, Mobilität und Sicherheit zu garantieren, mit Maßnahmen wie z.B. der Vorhaltung von Treibstoffen und Energiequellen, die die Funktionsfähigkeit der Einsatzgruppen, die Versorgung mit Lebensmitteln, die Gesundheitsversorung und die Verteilung von Medikamenten ermöglichen.

Das neue Protokoll wird von der Abteilung für Notfälle ausgearbeitet und von der Unterstaatssekretärin für „Territorialen Zusammenhalt“ koordiniert, die in dieser Legislaturperiode die Planung und Ausarbeitung der Normen in dieser Angelegenheit übernimmt, einschließlich der bevorstehenden Überarbeitung und Aktualisierung des PLATECA. Ein erster Entwurf des Dokuments könnte noch vor Jahresende erstellt und anschließend der Autonomen Kommission für Zivilschutz vorgelegt werden.

Der Text muss unter anderem die Risikobewertung vertiefen, spezifische Kriterien für die Festlegung von Vorwarn-, Warn- und Notfallsituationen festlegen und Kriterien für die Priorisierung der Grundversorgung festlegen.

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