Mit gefälschten Markenprodukten lässt sich auch auf Fuerteventura scheinbar viel Geld verdienen. Offenbar sogar so viel, dass bereits vorbestrafte Geschäftsinhaber sich selbst von dem Risiko, erneut erwischt zu werden und dann ohne Bewährung verurteilt zu werden, nicht von ihren kriminellen Machenschaften abhalten lassen.
Die Guardia Civil hat Anfang März in Morro Jable im Süden von Fuerteventura eine Razzia in einem Bazar durchgeführt undt zwei Personen im Alter von 23 und 60 Jahren wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Verletzung von Markenrechten festgenommen. Bei den Festgenommenen handelt es sich um die Eigentümer zweier Einzelhandelsgeschäfte, in denen gefälschte Artikel renommierter Marken verkauft wurden. Den Wert der beschlagnahmten Kleidung und Artikel schätzte ein Gutachter auf 408.635 Euro.
Die Steuer- und Grenzpatrouille (PAFIF) der Guardia Civil von Puerto del Rosario, du deren Aufgabenbereich die Bekämpfung von Kriminalität wie Betrug und Markenpiraterie gehört, hat eine Razzia in Jandia/ Morro Jable in der Gemeinde Pájara in zwei Ladengeschäften durchgeführt.
Bei der Durchsuchung fanden die Ermittler eine große Menge an gefälschten Kleidungsstücken und Artikeln von renommierten Marken, die in den Regalen ausgestellt und zum Verkauf an die Öffentlichkeit angeboten wurden, wie Taschen, Brieftaschen, Rucksäcke, Gürtel, Schals aus Pashmina, Kappen, Fußballtrikots und vieles mehr.
Bei der Inspektion wurden die Beamten der Guardia Civil von einem akkreditierten Sachverständigen im Namen der betroffenen Marken begleitet.
„Durch den illegalen Handel mit solchen gefälschten Kleidungsstücken und Artikeln an verschiedenen Orten auf Fuerteventura werden die Inhaber der Marken kontinuierlich geschädigt, was zu Ansehensverlust und wirtschaftlichem Schaden führte. Die Marken hatten bereits in den Vorjahren wegen identischer Taten Anzeigen erstattet, aufgrund derer bereits ähnliche Razzien durchgeführt wurden“.
Nach der Bestätigung durch den an dem Einsatz beteiligten Sachverständigen, dass es sich bei allen um Fälschungen handelte, wurden 776 gefälschte Kleidungsstücke und Artikel beschlagnahmt, die einen Verkaufswert von 408.635 Euro erreichten.
Die Eigentümer der Geschäfte, die bereits wegen Markenrechtsverletzungen vorbestraft waren, wurden festgenommen.
Bei Straftaten gegen gewerbliche Schutzrechte handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden nur tätig werden, wenn der Geschädigte eine Anzeige erstattet.
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