Die kanarische Regierung gibt ihren Vorstoß nicht auf, den Erwerb von Wohnimmobilien durch ausländische Käufer auf den Kanaren einzuschränken. Ziel ist es, den Druck auf den Immobilienmarkt zu verringern und den Einwohnern der Inseln den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern. Obwohl der Vorschlag nach derzeitiger Rechtslage den Grundprinzipien der Europäischen Union zur Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit entgegensteht, verweist die Regionalregierung auf die besonderen Bedingungen der Kanaren als Region in äußerster Randlage der Europäischen Union.
Eine neue Möglichkeit sieht die Regierung nun in der von der Europäischen Kommission vorgestellten Strategie „Recht zu bleiben“ (Derecho a quedarse). Das Programm wurde am 06.05.2026 vorgestellt und soll das Recht der EU Bürger stärken, in ihrer Heimatregion leben zu können, ohne aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen zur Abwanderung gezwungen zu sein.
Nach Ansicht der kanarischen Regierung passt dieses Programm hervorragend zu den Forderungen der Inseln. Der Kommissar für Regionalpolitik der Europäischen Kommission, Raffaele Fitto, erklärte bei der Vorstellung der Initiative: „Wegzuziehen sollte immer eine freie Entscheidung sein und niemals ein Zwang, der durch fehlende Chancen verursacht wird.“
Wohnraum als größtes Hindernis
Nach Auffassung der Kanaren bietet die neue Strategie die Möglichkeit, europäische Förder-und Strukturpolitiken stärker an den tatsächlichen Gegebenheiten einzelner Regionen auszurichten. Dabei sollen künftig Faktoren wie der Zugang zu Wohnraum, die Intensität des Tourismus, die Belastung der Infrastruktur und öffentlicher Dienstleistungen sowie die Abwanderung junger Menschen stärker berücksichtigt werden.
Der Vize-Regierungsrat im Präsidialamt der kanarischen Regierung, Octavio Caraballo, erklärte, die Europäische Kommission könne diese Realität nicht länger ignorieren. Die Kanaren hätten deshalb eine Stellungnahme zu dieser europäischen Strategie eingereicht, deren endgültiger Text im letzten Quartal des Jahres 2026 veröffentlicht werden soll.
Darin macht die Regionalregierung deutlich, dass die Wohnungsfrage inzwischen die größte Einschränkung für das „Recht zu bleiben“ auf den Kanaren sei. Viele junge Menschen könnten sich auf den Inseln keine eigene Wohnung mehr leisten und seien deshalb gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Dieses Problem betreffe nicht nur die Kanaren, sondern zahlreiche europäische Regionen.
Mehrere Vorstöße in Brüssel
Es ist nicht der erste Versuch der kanarischen Regierung, ihre Forderung auf europäischer Ebene einzubringen. Bereits bei der Überarbeitung der EU-Strategie für die Regionen in äußerster Randlage hatte sie entsprechende Vorschläge vorgelegt. Dieses Dokument soll die Europäische Kommission im September 2026 veröffentlichen. Bislang gibt es jedoch keine Hinweise darauf, ob die Forderungen der Kanaren darin berücksichtigt werden.
Auch die Strategie „Recht zu bleiben“ soll nicht der letzte Anlauf bleiben. Die kanarische Regierung will weitere Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum europäischen Vereinfachungspaket für den Wohnungsbau einreichen. Die Frist hierfür endet am 30.09.2026.
Unterstützung durch die spanische Regierung
Rückendeckung erhält die kanarische Regierung inzwischen auch aus Madrid. Das spanische Außenministerium hat die Europäische Kommission bereits im Januar 2026 darum gebeten, den Kanaren die Möglichkeit einzuräumen, den Erwerb von Immobilien einzuschränken, wenn diese nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden. Damit unterstützt die Zentralregierung die Position der kanarischen Regionalregierung.
Den Verantwortlichen ist bewusst, dass eine Änderung des europäischen Rechtsrahmens ein langwieriger Prozess sein wird. Nach mehr als vier Jahrzehnten der Mitgliedschaft Spaniens in der Europäischen Union habe sich jedoch die soziale und wirtschaftliche Realität auf den Kanaren grundlegend verändert. Nach Ansicht von Octavio Caraballo müssten sich Gesetze an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und der besonderen Situation der Regionen in äußerster Randlage sei es notwendig, über außergewöhnliche Maßnahmen zu diskutieren.
Ausländische Käufer prägen den Immobilienmarkt
Die kanarische Regierung stützt ihre Argumentation auch auf aktuelle Zahlen. Rund 35 Prozent aller im Jahr 2025 auf den Kanaren verkauften Wohnungen gingen an ausländische Käufer. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre wechselten damit rund 90.000 Immobilien in den Besitz von Bürgern anderer Staaten. Was die kanarische Regierung in diesem Zusammenhang jedoch nicht angibt, ist die Zahl der Wohnungen, die von Ausländern an andere Ausländer verkauft wurden. Interessant wäre ja der Anteil der Wohnungen, die heute Ausländern gehören und nicht die Zahl der Transaktionen, bei denen der Käufer ein Ausländer war. Den Anteil ausländischer Wohnungseigentümer müsste man dann dem Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung gegenüberstellen.
Gleichzeitig nimmt nach Angaben der kanarischen Regierung die Zahl der Canarios zu, die ihre Heimat verlassen. Nach Angaben des spanischen Statistikamtes Instituto Nacional de Estadística (INE) lebten im Jahr 2026 insgesamt 212.780 auf den Kanaren geborene oder mit dem Archipel verbundene spanische Staatsbürger im Ausland. Das entspricht etwa zehn Prozent der heutigen Bevölkerung der Kanaren und nahezu einer Verdoppelung gegenüber dem Jahr 2010, als etwas mehr als 104.000 Kanaren außerhalb Spaniens lebten. Diese Entwicklung führt die kanarische Regierung unter anderem auf die zunehmenden Schwierigkeiten zurück, auf den Inseln bezahlbaren Wohnraum zu finden.
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