Anhebung der Pfändungsfreigrenzen gefordert

Die wichtigsten Parteien Spaniens, darunter die PP und die PSOE, haben beantragt, die Pfändungsfreigrenzen anzuheben. Damit soll die Pfändungsfreigrenze auf 961 Euro ansteigen. Für jedes weitere Familienmitglied ohne eigenes Einkommen steigt die Pfändungsfreigrenze um 192€.

Zum Vergleich: In Deutschland liegt die Pfändungsfreigrenze ab 1.7.2011 bei 1.028,89€. Für die erste unterhaltspflichtige Person steigt die Grenze um 387,22€ und für jede weitere Person um 215,73€. In Deutschland wurden die Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.2011 zum ersten Mal seit 2005 erhöht.

In Spanien sind hunderttausende Menschen von Zahlungsschwierigkeiten betroffen. Vielen droht die Zwangsversteigerung ihrer Wohnung, die sie in Zeiten des ungebremsten Immobilienbooms zu hohen Preisen gekauft haben. Deshalb will die Politik auch die Prozentsätze anheben, zu denen die Bank die Immobilien ersteigern kann, wenn es bei der Zwangsversteigerung keine Gebote gibt erhöhen. Derzeit können Banken oft zu 50% des ursprünglich ermittelten Verkehrswertes zuschlagen.

Die Möglichkeit für einen Hypothekenschuldner, die beliehene Immobilie zur vollständigen Tilgung einfach an die Bank zu geben und von darüber hinausgehenden Verbindlichkeiten befreit zu werden, schließen die Parteien jedoch zurzeit aus. Allerdings sollen die Banken ihre Kunden auf die Möglichkeit einer Hypothek mit auf den Immobilienwert beschränkter Haftung hinweisen, die bereits im Artikel 140 des spanischen Hypothekengesetzes vorgesehen ist. Da bei dieser Vertragsgestaltung allerdings die Beleihungsgrenzen niedriger und die Zinssätze höher sind, sind solche Hypotheken in der Vergangenheit praktisch nie zur Anwendung gekommen.

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