Drohnenflüge können für Piloten teuer werden

Das Steuern von fliegenden Drohnen in Städten kann ein teurer Spaß sein: Im schlimmsten Fall droht den Verantwortlichen ein Bußgeld von bis zu 225.000 Euro. Gesetzlich gelten Drohnen mit Rotoren, so klein sie auch sein mögen, als Luftfahrzeuge und unterliegen damit der spanischen Luftsicherheitsbehörde AESA und deren Regulierungen.

So sind Drohnenflüge nahe Wohngebieten und öffentlichen oder privaten Personenansammlungen wie in Parks, Gärten, Stränden sowie bei Konzerten, Hochzeiten und Demonstrationen komplett verboten.

Nachts gilt ebenso ein allgemeines Verbot, genauso wie ganztägig nahe Flughäfen, Hubschrauberplätzen und Standorten für Gleitschirmfliegen oder Fallschirmspringen. Die Fluggeräte dürfen nur in dafür geeigneten Gebieten wie solchen für Modellflugzeuge und im Allgemeinen in unbevölkerten Gebieten fliegen. Außerdem dürfen sie zu keiner Zeit höher als 120 Meter aufsteigen. Leider wären diese Regeln laut Aufsichtsbehörde wenig bekannt und würden auch in entsprechenden Läden den Kunden zu selten mitgeteilt.

Doch Unwissen schützt vor Strafe nicht: Seit dem Inkrafttreten der aktuellen Luftfahrtgesetze vor fast eineinhalb Jahren wurden in Spanien 24 Strafmaßnahmen gegen Drohnenbesitzer eingeleitet und zahlreiche Bußgelder in Höhe von 300 Euro bei leichten Vergehen bis 21.000 Euro bei schweren Sicherheitsverstößen verhängt. Der gesetzliche Strafrahmen für schwerwiegende Fälle liegt zwar bei 225.000 Euro, doch bei besonders schweren und gefährlichen Vergehen sind sogar Bußgelder in Millionenhöhe denkbar. Zu den häufigsten geahndeten Fehlern zählt das Fliegen von Drohnen ohne entsprechende Zulassung und in verbotenen Zonen.

Derzeit gibt es in Spanien 940 Unternehmen, die eine Lizenz für Drohnenflüge haben, wobei die Mehrheit technischen oder wissenschaftlichen Zwecken wie Luftbildaufnahmen, Bergbau, Bau- und Restaurierungsmaßnahmen sowie der Schädlingsbekämpfung dienen.

Zwar bedürfe das lediglich freizeitliche oder hobbymäßige Fliegen von Drohnen durch Privatpersonen laut AESA keine besondere Lizenz, aber es müssten dennoch bestimmte Sicherheitsrichtlinien sowie die oben genannten allgemeinen Regeln eingehalten werden.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Spanien-Nachrichten