Ausgangssperre: Auf Fuerteventura beginnt am Montag, 11.05.2020 die „Phase 1 der Deeskalation“

BOE-Phase-1

Das spanische Gesundheitsministerium hat am 09.05.2020 den Erlass SND/399/2020 im Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Damit haben die Spekulationen der letzten Tage darüber, welche Regionen Spaniens die „Phase 1“ einläuten und ob Fuerteventura dazugehören wird, ein Ende.

Der Ministerialerlass legt fest, in welchen Autonomen Regionen, auf welchen Inseln und in welchen Territorien die Phase 0 des Weges zur Rückkehr zur „Neuen Normalität“ beendet ist, und wo folglich die „Phase 1“ beginnen kann.

Außerdem bestimmt der Erlass die Lockerungen der Ausgangssperre des Alarmdekrets vom 14.03.2020, die am Montag, den 11.05.2020 in Kraft treten.

Nachdem eine Woche zuvor die Kanareninseln La Gomera, El Hierro und La Graciosa die Phase 0 überspringen und sofort mit der Phase 1 beginnen durften, gehen nun auch alle anderen Kanarischen Inseln, also auch Fuerteventura, am 11.05.2020 in die Phase 1 über.

Anders als diverse Medien in den vergangen Tagen berichtet hatten, kann die Autonome Region Madrid übrigens noch nicht mit der Phase 1 beginnen. Diese Ankündigungen hatten zuvor für Verstimmung in den von Covid-19 weniger betroffenen Regionen wie den Kanaren gesorgt. Dies zeigt einmal mehr, warum es so wichtig ist, gesetzliche Regelungen in Zeiten von Corona erst dann zu zitieren, wenn diese tatsächlich im BOE veröffentlicht und somit amtlich sind.

In den letzten Wochen hat die spanische Regierung bzw. deren Minister immer wieder mit widersprüchlichen Ankündigungen für mehr Verwirrung als Klarheit gesorgt.

Und auch diesmal gibt es im veröffentlichten amtlichen Text deutliche Abweichungen zu dem, was von den Ministern noch wenige Tage zuvor angekündigt bzw. von zahlreichen Medien veröffentlicht wurde.

So sind Familientreffen und Besuche bei Freunden in Privatwohnungen nach unserer Interpretation des Wortlauts des Erlasses trotz entsprechender Ankündigung noch immer nicht möglich. In einem Biergarten oder auf der Terrasse eines Restaurants darf man sich dagegen schon mit Freunden oder Verwandten in Gruppen von bis zu 10 Personen an einen Tisch setzen.

Der Ministerialerlass umfasst 29 dicht geschriebene A4-Seiten. Deshalb benötigen wir etwas Zeit, um das Dokument sorgfältig zu analysieren und dann im Anschluss über die neuen Vorschriften im Bereich der Gastronomie, des Einzelhandels und des sozialen Lebens korrekt zu berichten.

Daher bitten wir um etwas Geduld. Schaut bitte einfach in Kürze noch einmal auf unserer Webseite vorbei.

Vorschriften für Einzelhändler und Dienstleister ab 11.05.2020

Vorschriften für Restaurant-Terrassen in Phase 1

Neue Regeln für das Autofahren in Phase 1

Hotels auf Fuerteventura dürfen in Phase 1 öffnen, aber…

Absicht oder Fehler? Ministerium „vergisst“ Regelung von Treffen mit Freunden und Familie in Phase 1

Ministerium stellt klar: Familientreffen in Privatwohnung erlaubt

Wer den Ministerialerlass SND/399/2020 schon einmal im Original studieren will, kann das unter diesem Link tun.

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12 Kommentare

  1. Nach jedem neuen Erlaß, den ich (Resident), von Euch übersetzt lese, wird es für mich verwirrender. Warum so kompliziert? Für mich ist immer noch nicht klar, ob ich nach Jandia, Rosario usw. fahren darf, ohne mir eine Strafe einzuhandeln. Viele Erlasse halte ich für unsinnig z. B. Schwimmen im Meer u. Strandaufenthalt.

  2. Wäre es viell. möglich, eine offiziell autorisierte Übersetzung ins Deusche zu erhalten mit dem Hinweis auf uns deutschsprachige Leser, die sich mit der spanischen Rechtssprache nun wirklich nicht auskennen.
    Aber derzeit hiervon voll betroffen sind im Hinblick auf mögl. Strafen.
    Viell. könnte das dt. Konsulat hier einbezogen werden?
    Es betrifft ja nicht nur uns auf Fuerte, sondern auf allen kanarischen Inseln.
    Die Klärung der Schwimm- Badefrage hat ja bereits die Problematik dreier verschiedener Interpretationen gezeigt.
    Die Fuertezeitung ist dann sicher auch bereit, die Übersetzung der Veröffentlichung hier allen bereitzustellen.
    Unter der Voraussetzung, das der Kaffee nicht knapp wird…

    • Regina, eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer würde mindestens in der Größenordnung von 1.600€ kosten. Außerdem wäre eine solche Übersetzung frühestens in ein paar Tagen verfügbar und dann wahrscheinlich schon wieder durch neue Regelungen überholt. Allerdings ist das Problem für uns in der Redaktion und für die konsultierten muttersprachlichen Juristen nicht das sprachliche Verständnis des Textes, sondern dessen inhaltliche Struktur und Interpretation. Außerdem wäre zum Verständnis des Erlasses 399 dann auch die Übersetzung des Alarmdekrets und vieler weiterer Ministerialerlasse erforderlich, da die Texte inhaltlich von einander abhängen. Dann sprechen wir schnell über mehrere 10.000€ für Übersetzungskosten. Außerdem bedeutet eine Übersetzung eines juristischen Textes, egal wie gut sie ist, immer schon eine Interpretation des Ausgangstextes. Das wäre in diesem Fall kontraproduktiv.

  3. Hallo Mike,
    Ich würde ihre Auslegung ja begrüßen, ich finde aber leider keinen dazu passenden Artikel im Ministerialerlass.
    Vielleicht währst du so nett und Riesen für mich zu zitieren?

  4. Hallo Uschi, es sei euch gegönnt jeden morgen zu schwimmen, hier am Strand in morro nicht möglich, selbst die besatzungen der vigilante de playas schalten sich hier ein. Wir würden auch gerne wieder schwimmen . Wenn es bei euch immer gut geht heisst es ja nun aber trotzdem nicht das es erlaubt ist. Weiter viel Spaß

  5. Sehr geehrter Herr Wolf!
    Wir sind Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie das Ganze ( 29 Seiten ) durchschauen und die wichtigen Sachen übersetzen. Können es kaum erwarten, bis Sie die Veröffentlichung machen.
    Wir haben im Vorfeld nur zum Thema „frei bewegen“ 4 verschiedene Versionen gehört. Nur im Dorf, in der kompletten Gemeinde, auf der kompletten Insel bis zur ganzen Provinz. Daher sind wir sehr gespannt, was denn nun Sache ist.
    Eine Kanne Kaffee ist auf dem Weg.

  6. Hallo.
    Nachdem der Ministerialerlass SND/399/2020 leider nur in spanisch ist, meine Frage ob ich mich mit dem Auto auch wieder frei bewegen darf ? Auch mit allen Familienangehörigen aus einem Haushalt, oder weiterhin nur mit 2 Personen?

  7. Seit dem Bericht in der Zeitung holt die Polizei jeden Schwimmer aus dem Wasser.
    Wir schwimmenbtäglich in der vorgegebenen Zeit unsere ca. 1000 m wie früher. Nach dem Zeitingsbericht verboten

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