Nach Schlägerei und Randale in Gran Tarajal auf Fuerteventura: Polizei fasst dritten Verdächtigen

Randale-in-Gran-Tarajal

Fuerteventura gilt im Großen und Ganzen als sicheres und beschauliches Fleckchen Erde. Im Prinzip kennt jeder jeden, wenigstens über drei Ecken. Oder man hat sich zumindest schon einmal gesehen und man sieht sich in den meisten Fällen auch mindestens ein zweites Mal.

Diesen „Dorfcharakter“ findet man auf Fuerteventura auch in „größeren“ Städten wie z.B. Gran Tarajal. Gerade diese relative Ruhe und Beschaulichkeit sorgt dafür, dass manche Ereignisse tagelang für Gesprächsstoff sorgen, die man anderenorts, wie z.B. in einer Großstadt, vielleicht gar nicht wahrgenommen hätte.

In der Nacht zum 19. Juni 2022 war es auf der Plaza Tran-Tran in Gran Tarajal zunächst zu einer Schlägerei zwischen „mehreren Personen“ gekommen. Anschließend zogen drei junge Männer randalierend durch die Straßen von Gran Tarajal, wobei sie ihre Wut an parkenden Autos, Schaufensterscheiben und Eingangstüren von Wohngebäuden ausließen und diese sowohl mit Steinwürfen als auch mit Fußtritten beschädigten. Dass die drei Täter während der Verübung ihrer Straftaten von Anwohnern gefilmt wurden, hatten sie offenbar nicht mitbekommen.

Als die von den Zeugen alarmierte Guardia Civil und Policia Local anrückte, versuchten die drei Männer zu fliehen. Den Beamten gelang es, zwei der drei Verdächtigen an Ort und Stelle zu überwältigen und festzunehmen. Der dritte um Bunde konnte jedoch entkommen.

Das Video aus der Tatnacht machte nicht nur in den Sozialen Netzwerken und Chatgruppen die Runde. Es half der Polizei letztlich auch dabei, den dritten mutmaßlichen Täter zu identifizieren und lieferte ein wichtiges Beweismittel. Außerdem konnten die Ermittler auf Zeugenaussagen und weitere Aufzeichnungen von Überwachungskameras zurückgreifen und so den dritten mutmaßlichen Täter identifizieren, lokalisieren und festnehmen. Der 19-Jährige war der Polizei bereits wegen mehrerer anderer Delikte bekannt.

Die drei Männer müssen sich nun wegen Störung der öffentlichen Ordnung (Artikel 557 Código Penal) und Sachbeschädigung in mehreren Fällen vor Gericht verantworten. Allein dafür für die Störung der öffentlichen Ordnung droht ihnen eine Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 3 Jahren.

Die Sachbeschädigung ist dagegen im spanischen Strafrecht im Allgemeinen nur mit einer Geldstrafe bedroht. Sollten jedoch auch Schäden an öffentlichen Gütern oder Einrichtungen verursacht worden sein, droht eine Haftstrafe von einem bis drei Jahren.

Forderung nach mehr Polizei

Der Vorfall in Gran Tarajal hatte auf Fuerteventura erneut die Diskussion um fehlende Polizeikräfte angeheizt. Die Bürgermeisterin von Tuineje forderte nach dem oben beschriebenen Vorfall eine Verstärkung der Präsenz der Guardia Civil in Gran Tarajal gefordert. In der Nacht des Vorfalls war die Polizeikaserne der Guardia Civil in Gran Tarajal unbesetzt. Die Beamten mussten aus Morro Jable kommen. Auch die Beamten der Gemeindepolizei waren in einem anderen Ort der Gemeinde Tuineje im Einsatz.

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2 Kommentare

  1. Ob die Filmaufnahmen vor Gericht verwendbar sind, bezweifle ich mal. Filmaufnahmen im Oeffentlichen Raum sind ohne Zustimmung der Beteiligten aus Datenschutzgruenden nicht zulaessig.Die Polica Local hat mich angehalten die Ueberwachungskamera unseres Parkplatzes in Gran Tarajal abzubauen oder die Elektronik zu entfernen.3 Wochen spaeter bekam ich einen Brief aus Madrid, mit der gleichen Aufforderung (obwohl die Kamera abgebaut war), mit der Androhung von 60.000€ Strafe.

    • Das ist grundsätzlich falsch, denn bei den Aufnahmen handelte es sich nicht um ein Überwachungsvideo einer fest installierten Kamera, sondern um die Aufnahmen, die ein Zeuge während der Tat gemacht hat. Diese sind sogar NUR deshalb als Beweismittel zulässig, WEIL sie im öffentlichen Raum aufgenommen worden sind. Die Installation einer Überwachungskamera unterliegt anderen gesetzlichen Voraussetzungen. So darf die Kamera nur innerhalb des privaten Bereiches aufnehmen. Wenn sie in einem privaten Bereich aufnimmt, der von fremden Personen genutzt werden kann, wie z.B. der Parkplatz, von dem du schreibst, muss es einen Hinweis auf die Kamera geben und die Datenaufzeichnung muss bei der Datenschutzbehörde angemeldet sein. Wir wissen nicht, wie die Überwachungskameras angebracht und angemeldet sind, von denen im Bericht die Rede ist. Aber wenn ein Tatverdächtiger in einen privaten, legal von Kameras überwachten Raum eindringt und dabei gefilmt wird, können die Bilder ebenfalls verwendet werden.

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