Im Verfahren wegen des Vorwurfs des Drogenhandels und Bildung einer kriminellen Vereinigung fordert die Staatsanwaltschaft lange Freiheitsstrafen und hohe Geldstrafen für drei Betreiber eines sogenannten „Cannabis-Social-Clubs“ auf Fuerteventura und den mutmaßlichen Produzenten und Lieferanten der illegalen Cannabis-Produkt.
Die drei Angeklagten haben am 28. November 2017 den Verein „ACCAMOR“ in Morro Jable gegründet, um sich in dessen Räumlichkeiten durch den Verkauf von Marihuana und Cannabis-Öl zu bereichern, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der vierte Angeklagte soll die Cannabispflanzen angebaut und die Endprodukte produziert haben.
Die drei Hauptangeklagten übernahmen die Funktionen des Präsidenten, des Schatzmeisters und des Sekretärs des Vereins. Sie sollen nach Ansicht des Staatsanwalts vorsätzlich gegen die individuellen und kollektiven Gesundheitsinteressen Dritter verstoßen haben und die Rechtsform des Vereins gewählt haben, um ihren illegalen Drogengeschäften den Anschein der Legalität zu verschaffen.
Am 26. Juni 2018 erfolgte nach umfangreichen Ermittlungen eine Hausdurchsuchung beim „Lieferanten“ des Cannabis-Clubs im Gemeindegebiet von Tuineje. Dabei wurden 750 Gramm Cannabis-Öl und über 7 Kilo Marihuana gefunden, ebenso wie zahlreiche Gegenstände, die zur Kultivierung, Verarbeitung und anschließendem Verkauf der Drogen benutzt wurden.
Für die drei Hauptangeklagten fordert die Staatsanwaltschaft jeweils 4 Jahre Haft und 46.000€ Geldstrafe wegen Drogenhandels sowie 3 Jahre Haft und 20 Monate Geldstrafe zu 10€ pro Tag wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Cannabis Social Clubs auf den Kanaren nicht explizit gesetzlich geregelt
Anders als z.B. in der Autonomen Region Katalonien sind die Cannabis Social Clubs auf den Kanaren nicht explizit gesetzlich geregelt.
Dennoch gibt es auf Fuerteventura und den übrigen Kanarischen Inseln solche Clubs. Deren Existenz basiert auf dem verfassungsmäßigen Recht auf Vereinigung und auf dem Prinzip der Straffreiheit des Konsums von Drogen, das auch für den gemeinschaftlichen Konsum gilt. Alle „Regeln“ zum legalen Betrieb eines solchen Cannabis-Clubs in Spanien sind daher in erster Linie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung herausgearbeitet worden.
Eine der wichtigsten Regeln ist, dass die Cannabis-Produkte nur in den geschlossenen Räumlichkeiten des Vereins konsumiert werden dürfen. Eine Mitnahme darf nicht erfolgen. Die Mitglieder müssen versichern, dass sie regelmäßige Konsumenten sind. Es darf keine Werbung gemacht werden oder Außenstehende zum Konsum animiert werden.
Ein juristisch schwerer zu lösendes Problem als der gemeinschaftliche Konsum ist die gemeinschaftliche Produktion und der Transport der Drogen, da hier sehr schnell die Tatbestände des Artikels 368 códido penal erfüllt sind.
Die Anforderungen an die Formalitäten für den legalen Betrieb eines Cannabis Social Clubs in Spanien sind sehr hoch, weshalb die Initiatoren sehr häufig mindestens in Verdacht geraten, in illegale Aktivitäten verwickelt zu sein.
Für die Mitglieder, die in einem solchen Club lediglich konsumieren, besteht dagegen kein strafrechtliches Risiko. Allerdings muss jedes neue Mitglied, das nur über Empfehlung eines anderen Mitglieds in einen solchen Verein aufgenommen werden darf, unterschreiben, dass es ein Gewohnheitskonsument ist. Wenn ein Verein also alle bürokratischen Anforderungen erfüllt, müssen die Mitglieder auf einer entsprechender Mitgliederliste aufgeführt sein, was ungünstig sein kann, wenn eine solche Liste, aus welchen Gründen auch immer, öffentlich gemacht wird.
In der Vergangenheit gab es mehrere Verfahren gegen mutmaßlich illegale Aktivitäten in Cannabis-Social-Clubs auf Fuerteventura.
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Die Art von „Club“ gibt es in Corralejo schon seit etwa 10 Jahren. Es ist ein heruntergekommenes Zimmer mit einem Zettel an der Türe. Darauf wird hingewiesen, dass Fremde und Touristen unerwünscht sind und keinen Zutritt haben.
Gruß avenida