Spanisches Verfassungsgericht bestätigt gleichgeschlechtliche Ehe

Das spanische Verfassungsgericht hat bestätigt, dass die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern mit der spanischen Verfassung im Einklang steht. Damit hat das Verfassungsgericht eine Klage der konservativen Partido Popular (PP) aus dem Jahr 2005 abgewiesen. Damals hatte die sozialistische Regierung unter José Luis Rodríguez Zapatero den Artikel 44 des Código Civil, des Spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches, um den folgenden Satz ergänzt: „Die Ehe hat dieselben Voraussetzungen und dieselben Folgen, gleich ob die Partner desselben oder unterschiedlichen Geschlechts sind“.

Mit dieser Reform wurde Spanien zum dritten Land innerhalb der Europäischen Union, das die Ehe zwischen homosexuellen Partner erlaubte. Seitdem wurden 22.000 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen.

Mit dem Urteil ist auch die Rechtsunsicherheit aus der Welt, die seit 2005 über den Ehepartnern schwebte. Es wurde von Schwulen- und Lesbenorganisationen freudig gefeiert. Teile der konservativen Partei und die katholische Kirche kritisierten das Urteil dagegen heftig.

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