Mörder bezieht Witwenrente für ermordete Ehefrau

Der Lehrer Nemesio Antonio Pisonero Domínguez aus Orense auf dem spanischen Festland hat am 25.08.1998 seine Ehefrau und einen seiner Söhne ermordet und wurde später zu 31 Jahren Gefängnis verurteilt. In 2001 gab das Gericht seiner Revision statt und reduzierte die Haftstrafe auf 26 Jahre.

Noch während der Untersuchungshaft und vor seiner rechtskräftigen Verurteilung beantragte der Mörder Witwenrente für seine von ihm getötete Frau, die er seit nunmehr 13 Jahren bezieht.

Zuletzt betrug die Witwenrente stolze 800€ im Monat. Da der Mörder im Gefängnis offenbar gearbeitet hat und ihm diese Arbeitszeiten auf seinen Pensionsanspruch angerechnet werden, bezieht er darüber als ehemaliger Lehrer eine Pension von 1.800€, womit er die höchstmöglichen Bezüge von insgesamt 2.400€ monatlich kassiert.

Da in Spanien Straftäter nach einer Strafrechtsreform nicht länger als 20 Jahre einsitzen dürfen, endet seine effektive Haftstrafe in 2018.

Abgesehen davon, dass der Ehefrauenmörder zu den Spitzenverdienern gehören dürfte, genießt er diverse Privilegien. Neun Jahre nach seiner Verurteilung, also seit 2007, konnte er das Gefängnis als Freigänger verlassen. Seit 2009 muss er nur noch nachts zum Schlafen in die Haftanstalt zurückkehren. Täglich um 7.00h verlässt er das Gefängnis und kommt um 21.00h zurück. Außerdem kann er eine Woche pro Monat vollständig in Freiheit bleiben und muss dann nicht einmal über Nacht zurückkehren. Er soll seit 2003 an einer Akademie Informatikunterricht nehmen und für seine Freigänge eine Wohnung angemietet haben.

Als Fortbewegungsmittel soll er ein großes Motorrad und einen Passat besitzen.

Die Hafterleichterungen kann er u.a. wohl dem Umstand verdanken, dass er die Schadenersatzzahlungen an seinen verbliebenen Sohn i.H.v. rund. 168.000€ und an seine Schwiegermutter i.H.v. rund 42.000€ und die Prozesskosten vollständig bezahlen konnte, weil ihm noch während des Gerichtsverfahrens eine Erbschaft zufiel.

Der Fall von Pisonero Domínguez ist leider kein Einzelfall, denn es gibt diverse weitere Beispiele für Mörder, die vom Tod ihrer Ehefrauen finanziell profitieren. Die Situation folgt geltendem spanischen Recht, zumindest wenn die Verurteilung vor Inkrafttreten des Gesetzes gegen geschlechterspezifische Gewalt. Dieses Gesetz ist erst 2004 in Kraft getreten und gilt nicht rückwirkend. Es verbietet, dass Ehefrauenmörder eine Pension für ihr Opfer kassieren können.

Nach bekanntwerden dieses Falles hat das spanische Wirtschaftsministerium, das für die Pensionszahlungen an ehemalige Beamte zuständig ist, bei der Staatanwaltschaft ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob dem Mörder die Zahlung der Pension verweigert werden kann.

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