Der Mord an der jungen Studentin Saray González schockierte im Oktober 2015 die Kanaren, denn das brutale Vorgehen sowie das unfassbare Motiv des Täters riefen völliges Unverständnis und Abscheu hervor. Die 27 Jahre alte Frau aus El Tanquito aus La Palma wohnte aufgrund ihres Studiums in einer kleinen Wohnung auf Gran Canaria, wo sie am 27.10.2015 von ihrem damals 19-jährigen Nachbarn Alberto M. mit einer Blechschere niedergestochen und brutal zusammengeschlagen wurde.
Weil die Studentin gerade für ihr Examen gelernt hatte und der Täter in der darunterliegenden Wohnung beim Videospielen lautstark lärmte und fluchte, hatte sie ihn lediglich gebeten, leiser zu sein. Diese Aufforderung war es, die Alberto M. schließlich dazu bewog, seine Nachbarin daraufhin nochmals aufzusuchen und zu ermorden.
Der junge Mann wurde nun zu einer Haftstrafe von insgesamt 19 Jahren verurteilt, nachdem die Geschworenen mildernde Umstände nicht gelten ließen und ihn des Mordes schuldig sprachen. Der Täter hatte vor Gericht gestanden und die Verteidigung noch versucht, wegen vorübergehender Geistesstörung und Videospielsucht zumindest auf eine Abmilderung der Strafe zu plädieren. Während der Verhandlung entschuldigte sich Alberto M. bei der Familie des Opfers. Er sei nicht Herr seiner Sinne gewesen und durch seine Abhängigkeit von Computerspielen regelrecht wahnsinnig geworden.
Letztendlich schlossen sich die Geschworenen jedoch der Auffassung der Staatsanwaltschaft an und verurteilten ihn wegen hinterhältigen Mordes. Laut Einschätzung der Gerichtsmediziner hatte der Angeklagte bewusst gehandelt und die junge Frau ohne jegliche Skrupel getötet. Neben der Gefängnisstrafe sieht das Urteil zusätzlich eine Entschädigungszahlung von jeweils 150.000 Euro an die beiden Eltern sowie 100.000 Euro an die Schwester des Opfers vor.
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Hallo ihr Lieben. Das ist doch warhaftig ein fähres Urteil vom Staatsanwalt und die Geldsumme noch dazu ! Es ist wirklich traurig daß so ein junger Mensch Namens Saray sterben mußte hatte das ganze Leben noch vor sich .Nochmals ein ausdrückliches Beileid an die Angehörigen !