Neue Hinweise im Fall der vermissten Juana Ramos

Vor fast drei Jahren verschwand die damals 58-jährige Juana Ramos aus La Paterna (Gran Canaria) spurlos. Trotz intensiver Suche mit Hundestaffeln zu Land oder per Hubschrauber aus der Luft bleibt die Frau bis heute vermisst.

Zuletzt soll sie am 20.08.2015 mit ihrem Ex-Freund zusammen gewesen sein, der von Anfang an als Hauptverdächtiger im Fokus der Ermittlungen steht. Dieser beharrt nach wie vor darauf, seine Ex nach dem gemeinsamen Spaziergang sicher nach Hause gebracht zu haben.

Neue Hinweise

Vor kurzem haben sich nun neue Hinweise auf den möglichen Verbleib der Leiche der Vermissten aufgetan. Die Rede ist von einem Notizbuch, das zufällig im Haus der Vermissten gefunden wurde. Darin schreibt jemand, wie er seinen Ehering an der Nordküste der Insel entsorgt hat. Obwohl kein genauer Ort beschrieben wird, soll es sich wohl um eine Höhle unter Wasser handeln. Anfangs hatte der Ex-Freund vor Gericht bestätigt, dass es sich wahrscheinlich um seine Handschrift handelt. Als er jedoch den genauen Inhalt vorgelesen bekam, zog er seine Aussage zurück und leugnete der Verfasser des Textes zu sein. Auf den Verdacht hin, dass die Leiche der Frau dort zusammen mit dem Ring beseitigt worden sein könnte, hatte man die Suche vor nun knapp einem Monat wieder aufgenommen. Tag für Tag durchkämmen seitdem Dutzende Polizisten die Umgebung von Brunnen, Höhlen und Grotten an der nördlichen Küste.

Nach den Wohnorten von Miguel R.A. und seiner Familie um El Pagador und Bañaderos, wurde die Suche auf die gesamte Zone zwischen Costa Ayala und San Felipe ausgeweitet. Eine Leiche soll bislang nicht gefunden worden sein. Da die Ermittlungen jedoch mit größter Vorsicht durchgeführt werden, ist nicht bekannt, ob man im Laufe dessen auf eine neue Spur getroffen ist.

Gerichtlicher Schriftvergleich „ohne jeglichen Zweifel“

Miguel A. R. wurde des mutmatßlichen Mordes angeklagt und festgenommen. Auch wenn er wenige Tage später auf freien Fuß gesetzt werden musste, hat das Gericht einen Schriftvergleich angeordnet. Das Ergebnis wurde am 26.04.2018 veröffentlicht. Demnach soll es sich bei dem Eintrag „ohne jegliche Zweifel“ um die Handschrift des Verdächtigen handeln.

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