Gericht stoppt Baugenehmigung für Renovierung des RIU Oliva Beach im Norden von Fuerteventura

Riu Oliva Beach erhalten

Das Obere Gericht der Kanarischen Insel (Tribunal Superior de Justicia de Canarias/ TSJC) hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine einstweilige Anordnung stattgegeben und damit die Baugenehmigung für die Renovierung des Hotels und der Apartments RIU Oliva Beach bei Corralejo im Norden von Fuerteventura vorläufig gestoppt.

Die umstrittene Beschluss der kanarischen Regierung, der Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung durch die Gemeinde La Oliva ist, war am 26. Mai 2023, zwei Tage vor den Kommunal- und Regionalwahlen, vom damaligen Regierungsrat für „ökologische Transition“ der kanarischen Regierung, José Antonio Valbuena, unterschrieben worden.

Das spanische Ministerium für „ökologische Transition“ hat daraufhin den Beschluss der kanarischen Regierung gerichtlich angefochten.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Beschluss des kanarischen Regierungsrats Valbuena von Anfang an nichtig war, weil die kanarische Regierung widerrechtlich Kompetenzen angenommen habe, die der spanischen Regierung im Zusammenhang mit Konzessionen auf öffentlichem Grund und Boden wie im Fall des Oliva Beach zustehen.

Im Kompetenzstreit zwischen der kanarischen Regierung und der spanischen Regierung geht es in erster Linie um die Frage, ob sämtliche Zuständigkeiten für die Verwaltung gemäß der Autonomiestatuten der Kanarischen Inseln am 1.1.2023 auf die kanarische Regierung übergegangen sind, oder ob die Konzessionen, die aufgrund der Übergangsregelungen des Küstengesetzes von 1988 erteilt wurden, von dieser Übertragung der Zuständigkeiten ausgenommen sind. Letzteres ist die Auffassung der spanischen Regierung.

Außerdem sei der Beschluss nichtig, weil er gegen die Vorschriften des Küstengesetzes verstößt. Die Baugenehmigung, sofern sie ausgeführt würde, führte nach Ansicht der spanischen Regierung zu einer Konsolidierung illegaler Maßnahmen, für die die Regierung bereits Bußgeldverfahren gegen das Oliva Beach und auch das benachbarte Tres Islas durchgeführt und Verfahren zum Widerruf der Konzessionen eingeleitet hatte.

Die spanische Regierung führt außerdem an, dass die Bauarbeiten eine Änderung der Nutzung und der bebauten Flächen im Gegensatz zur erteilten Konzession bedeuteten, und dass die Durchführung der Baumaßnahmen in einem „fragilen Naturraum wie der umliegenden Strand und die Dünen, in diesem Fall ein Naturschutzgebiet, einen direkten Einfluss auf die Küste habe, unter anderem durch die Nutzung von schweren Baumaschinen, die Erzeugung von Schutt, Lärm und Vibrationen, die die Fauna schädigen können“.

Gericht entscheidet nicht in der Sache

Der Beschluss des TSJC zugunsten der einstweiligen Anordnung geht nicht auf den Kern der Rechtsfrage ein. Diese muss in einem ordentlichen Verwaltungsgerichtsverfahren geklärt werden. Allerdings billig das TSJC dem Vortrag der spanischen Regierung den „Anschein eines berechtigten Interesses“ zu.

„Wir stimmen mit der Staatsanwaltschaft überein, dass die beantragte Maßnahme [die Aussetzung des Beschlusses der kanarischen Regierung] sich als notwendig darstellt, um die Umsetzbarkeit eines Urteils zu garantieren, dass im späteren Hauptverfahren gefällt wird“, erklärte das TSJC in seiner Begründung.

„Wenn die Umbauarbeiten der bestehenden Gebäude erst einmal durchgeführt sind, für die der angefochtene Beschluss die Voraussetzung sind, wäre es praktisch unmöglich, diese in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, für den Fall dass der Klage der spanischen Regierung im Hauptverfahren stattgegeben wird“.

Das TSJC kam auch zu der Überzeugung, dass sich bei den Bauarbeiten nicht nur auf eine bloße Renovierung und Verbesserung von Installationen handelte, sondern dass auch der Abriss von 18 Apartments und der Umbau von 6 Apartments vorgesehen sei, was eine substantielle Veränderung der zurzeit bestehenden Bebauung bedeute, wodurch die Bauarbeiten praktisch irreversibel wären und dadurch die Effektivität eines zukünftigen Urteils kompromittiert wäre.

Gericht sieht keine „schwere Beeinträchtigung Dritter“

Das TSJC sieht in der einstweiligen Anordnung zwar die Interessen des Unternehmens RIU berührt, das für diesen Herbst den Beginn der Umbaumaßnahmen angekündigt hatte“, aber dennoch handele es sich dabei nicht um eine „schwere Beeinträchtigung öffentlicher Interessen oder der Interessen Dritter, also des Hotelbetreibers“.

„Wir haben es im vorliegenden Fall mit zwei Verwaltungen zu tun, die für dasselbe öffentliche Interesse Sorge tragen und die beide anführen, zur Verteidigung des öffentlichen Grund und Bodens im Küstenbereich einzutreten, aber dabei in der Grundsatzfrage uneinig sind, welche der beiden streitenden Verwaltungen, die des Staates oder die der Autonomen Region, für die Genehmigung der Bauarbeiten zuständig ist, und ob diese die Vorschriften des Küstengesetzes und der erteilten Konzession einhält“, fügte das TSJC hinzu.

In Anbetracht dieses Konfliktes bietet nach Auffassung des Tribunals die Position, die die Zentralregierung verteidigt, „mehr Sicherheit“ als die der Autonomen Regierung.

Es ergibt sich, dass es angebrachter ist, das öffentliche Eigentum unverändert zu lassen anstatt Bauarbeiten durchführen zu lassen, deren Vollendung es schwierig machen würden, den ursprünglichen Zustand des öffentlichen Küsteneigentums und seiner Umgebung wieder in den vorherigen Zustand zu versetzten.

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