Gewerkschaft UGT mobbt ihre eigenen Mitarbeiter!

Eigentlich sollte man meinen, dass Gewerkschaften die Vorschriften des Arbeitsrechts genau kennen und vor allem auch penibel einhalten. Und außerdem dürfte man generell annehmen, dass eine Gewerkschaft sich ihren eigenen Mitarbeitern gegenüber besonders arbeitnehmerfreundlich, ja sogar vorbildlich, verhält.

Die Gewerkschaft UGT („Unión General de Trabajadores“ = frei übersetzt „Allgemeine Arbeiterunion“) scheint diesbezüglich zumindest im eigenen Hause eine ganz andere Linie zu fahren.

Die achte Kammer des Sozialgerichts von Las Palmas hat die Gewerkschaft UGT kürzlich zur Wiedereinstellung eines Arbeitnehmers verurteilt. Der Informatiker hatte die Gewerkschaft zuvor wegen Mobbings am Arbeitsplatz angezeigt und erhielt als Reaktion darauf die Kündigung. Der Richter fasste den Sachverhalt wie folgt zusammen: „Der Kläger hatte sich mehrfach bei der bei seinem Arbeitgeber, der Gewerkschaft, beschwert, u.a. darüber, dass er keinen Tisch und keinen Arbeitsplatz hatte, dass er keine Telefonate nach außen tätigen konnte und dass seine Arbeitsbedingungen einseitig verändert wurden. Um seinen Beschwerden Gehör zu verschaffen, reichte er schließlich eine Klage wegen der Verletzung von Grundrechten ein, in der er Mobbing und einen Angriff auf seine Würde vortrug. Als Reaktion auf die Klageerhebung hat die UGT dem Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben präsentiert, das, so der Richter, absolut falsche Anschuldigungen enthielt.“

In der Urteilsbegründung erläutert der Richter, dass nachgewiesen sei, dass alle Beschwerden des Klägers absolut legitim waren, und dass die angezeigten Tatsachen wahr und hinreichend schwerwiegend waren. Die Gewerkschaft hat -laut Urteil- den Mitarbeiter des Ungehorsams bezichtigt. Eine Sekretärin der UGT hatte behauptet, dass der Informatiker sich geweigert habe, ihr Passwörter für eine Videokonferenz zu geben. Auch diese Behauptung, so der Richter, sei falsch, da ein Zeuge glaubhaft versichert hat, dass die Sekretärin sich lautstark geweigert hat, die Passwörter entgegenzunehmen, als der Kläger ihr diese aushändigen wollte.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Kündigung eine Repressalie infolge der wiederholten Beschwerden des Mitarbeiters war, und verurteilte die Gewerkschaft auf Wiedereinstellung.

Die Personalchefin der Gewerkschaft soll im Prozess übrigens ohne zu zaudern ausgesagt haben: „Wer in der UGT gegen die ‚Firma’ klagt, fliegt direkt auf die Straße.“

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Kanaren-Nachrichten