Maskenpflicht im Freien in Spanien ist vorbei, aber nicht ganz!

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Der Ministerrat der spanischen Regierung hat, wie wir bereits am 04. Februar 2022 angekündigt hatten, die Regelung zur Maskenpflicht geändert.

Die Entscheidung des Ministerrats fiel am 08. Februar 2022, nachdem das Thema am Tag davor im „Interterritorialen Rat des Nationalen Gesundheitssystems“ (CISNS) mit den Vertretern der Autonomen Regionen erörtert worden war.

Das Dekret wurde am 09. Februar 2022 im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado BOE) veröffentlicht. Es tritt einen Tag nach Veröffentlichung, also am Donnerstag, 10. Februar 2022, in Kraft.

Das Dekret enthält nicht nur eine Vorschrift, die die Maskenpflicht im Freien abschafft, sondern formuliert die Vorschriften zum Masken-Tragen völlig neu.

Allerdings entfällt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien nicht vollständig. So muss z.B. auf Bahnsteigen und, unter gewissen Umständen, bei Veranstaltungen auch weiterhin im Freien eine Maske getragen werden.

Die neuen Maskenregeln

Nach den neu formulierten Regeln zur Maskenpflicht in Spanien (also auch auf den Kanaren und auf Fuerteventura) gilt ab dem 10.02.2022 also folgendes:

  1. Personen ab 6 Jahren müssen in folgenden Fällen eine Maske tragen:
    a) in jeglichen geschlossenen öffentlichen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen [also in Innenräumen].
    b) Bei Veranstaltungen im Freien, wenn die Teilnehmer stehen. Wenn sie sitzen, muss eine Maske getragen werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen, mit Ausnahme von Haushaltsangehörigen, nicht eingehalten werden kann.
    c) In Flugzeugen, Autobussen und Eisenbahnen, einschließlich der Bahnsteige und Bahnhöfe, und in Seilbahnen, ebenso wie im öffentlichen Personenverkehr, in Taxis, Limousinen und Firmentransporten mit Kleinbussen mit bis zu 9 Personen, wenn die Insassen nicht in einem Haushalt zusammenleben. In geschlossenen Räumen auf Schiffen und Fähren, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern (Ausnahme: Personen aus demselben Haushalt) nicht eingehalten werden kann. [*]
  2. In folgenden Fällen wird die Maskenpflicht nicht angewendet:
    a) bei Personen, die an einer Erkrankung der Atemwege oder Schwierigkeiten beim Atmen leiden, die durch das Maske-Tragen verschlimmert werden könnte, oder die aufgrund ihrer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht in der Lage sind, sich die Maske selbst abzunehmen, oder wenn sie Verhaltensstörungen aufweisen, die die Nutzung einer Maske unmöglich machen.
    b) Für den Fall, dass aufgrund der Art der Aktivitäten die Verwendung der Maske gemäß den Angaben der Gesundheitsbehörden nicht vereinbar ist.[ Anmerkung der Redaktion: Zu diesen Aktivitäten zählen zum Beispiel schwimmen, essen, trinken etc.]
    c) An den Orten oder in den geschlossenen Bereichen der öffentlichen Nutzung, die Teil des Wohnbereichs der Gruppe ist, die dort wohnt; wie zum Beispiel Institutionen für die Betreuung älterer Personen oder Behinderteneinrichtungen, Wohneinrichtungen für systemrelevante Arbeiter oder Angestellte; vorausgesetzt, dass mehr als 80% dieser Gruppen und der Arbeitnehmer, die dort ihre Aufgaben erfüllen, einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 und der von der zuständigen Gesundheitsbehörde akkreditierten Auffrischungsdosis haben.
    Diese letzte Ausnahme gilt nicht für Besucher oder Angestellte von Altenheimen oder Behinderteneinrichtungen, in diesen Fällen bleibt die Nutzung von Masken obligatorisch.

Anmerkung

* Wir haben den Text hier wörtlich übersetzt. Letztlich würde das bedeuten, dass man in den geschlossenen Räumen von Schiffen und Fähren keine Maske tragen müsste, wenn man den Abstand einhalten kann. Wir gehen aber davon aus, dass die Regierung hier eigentlich zur alten Regelung zurück wollte. Nach dieser musste zum Beispiel auf Fähren in den Außenbereichen keine Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Haushalten eingehalten werden konnte. So wie die Regelung derzeit formuliert ist, stünde sie im Gegensatz zur Regelung von 1a. Nach dieser muss man in geschlossenen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen eine Maske tragen, auch wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

Weiterhin werden Personen, die sich auf eine Ausnahme von der Maskenpflicht nach 2a beziehen, eine entsprechenden ärztliche Ausnahmegenehmigung brauchen, gegebenenfalls mit Übersetzung.

Maskenpflicht und Urlaub

Mit dem Ende der Maskenpflicht im Freien ist ab 10.02.2022 auch offiziell wieder möglich, was auf Fuerteventura von fast jedem schon die ganze Zeit praktiziert wurde: am Strand ohne Maske spazieren gehen, wandern etc.

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11 Kommentare

  1. Irgendwie passt das alles nicht zusammen. Einerseits will Spanien Corona künftig wie eine saisonale Erkrankung behandeln und andererseits soll man noch fast überall diesen Gesichtslappen tragen. Was denn nun?

  2. Ich war ende Januar in Jandia. Außer ein paar wenigen hat keiner eine Maske im freien getragen.
    Es war alles völlig entspannt. Man hatte zu keiner Zeit irgendwelche Ängste.
    Spanien ist nicht weniger planbar wie Deutschland.
    Man sollte mehr auf die Ampeln im Straßenverkehr achten als auf irgendwelche Corona Inzidenzwerte. Das die nicht stimmen sollte mittlerweile jeder mitbekommen haben.

  3. Super, so kann man Touristen auch fernhalten. Hatten im Oktober Fuerte gebucht für 10. bis 20. Februar. Dann kam die Maskenpflicht im Freien zurück. Die wurde am 1.2. sogar noch verlängert, woraufhin wir unseren Urlaub storniert haben. Denn draussen vollkommen sinnlos eine Maske zu tragen, kommt für uns nicht in Frage. Und jetzt wird sie plötzlich ab morgen aufgehoben. Spanien ist als Urlaubsland mittlerweile unplanbar geworden, wenn da eine Regierung ohne Sinn und Verstand Massnahmen beschliesst und wieder aufhebt…

    • Nicht fliegen wegen der Maskenpflicht im Freien?
      Schon mal erkundigt, wie in Fuerte die Praxis aussieht?

      Aus welchem Land kommst du übrigens, wo du der Meinung bist, IN SPANIEN wird ohne Sinn und Verstand gehandelt ???? Es gibt nur sehr sehr wenige Länder weltweit, die den Irrsinn derzeit auf die Spitze treiben … Spanien gehört mit Sicherheit nicht dazu…wohl aber DAS Land, in dem du offenbar lieber bleiben möchtest …

      • Sehr richtig @AmanteLaParedMike!

        Allein wenn man die Inzidenzen in Spanien (und speziell die Kanaren) mit denen in Deutschland vergleicht, dann ist es ein Rätsel, warum Deutschland Spanien noch immer als Hochrisikogebiet einstuft:
        Deutschland liegt bei über 1400 in der 7-Tages-Inzidenz (Stand 10.02.2022)
        Spanien liegt bei etwas über 800 in der 7-Tages-Inzidenz (Stand 10.02.2022)
        Quelle: https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/
        Das ist wirklich hanebüchen und nicht nachvollziehbar!

  4. Na endlich. Der Irrsinn nimmt jetzt vielleicht langsam mal ein Ende. Hoffen wir nur noch das Fuerteventura in den nächsten Wochen in der Ampel von rot auf grün geht. Die Zeichen dafür stehen aber gut. Nach vier vergeblichen Versuchen in 2020 und in 2021 haben wir nun für März 2022 gebucht. Fuerte wir kommen auf jeden Fall.

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