Strafrechtsreform sorgt für Freilassung von 42 verurteilten Straftätern auf den Kanaren
Am 23.12.2010 ist eine reformierte Fassung des spanischen „código penal“ in Kraft getreten. In dieser Neufassung des spanischen Strafgesetzbuchs ist für diverse Delikte eine kürze Haftstrafe vorgesehen, als in der vorherigen Fassung. Für manchen Schwerkriminellen ist diese Reform zu einem vorgezogenen Weihnachtsgeschenk geworden.